Bankwechsel: einfacher als gedacht
Einer der Hauptgründe, weshalb Schweizer Eigentümer bei der Erneuerung ihrer Hypothek bei ihrer Bank bleiben, ist die Befürchtung eines hohen administrativen Aufwands. In Wirklichkeit ist die Übertragung einer Hypothek in der Schweiz ein gut eingespieltes Verfahren.
Jedes Jahr wechseln Tausende von Schweizer Eigentümern ihre Bank für ihre Hypothek und sparen dabei mehrere Hundert, ja sogar Tausende von Franken pro Jahr. Dieses Vorgehen ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Hypothekarerneuerung, die sorgfältig geplant werden sollte.
Die Voraussetzungen für einen Bankwechsel
Bei Fälligkeit
Dies ist der ideale Zeitpunkt. Bei Fälligkeit haben Sie keine Vorfälligkeitsentschädigungen und können frei jeden Kreditgeber wählen. Diese Vertragsfreiheit stellt einen wesentlichen Vorteil des Schweizer Hypothekarsystems dar.
Vor Fälligkeit
Möglich, aber es fallen Entschädigungen für vorzeitige Auflösung an. Diese Entschädigungen können bei Festhypotheken erheblich sein — sie werden auf Basis der Zinsdifferenz und der Restlaufzeit berechnet. In einem Umfeld steigender Zinsen können diese Strafen sogar die erwarteten Einsparungen übersteigen.
Die Schritte der Übertragung
Schritt 1: Alternative Angebote einholen (T-90 bis T-60)
Beginnen Sie 3 bis 6 Monate vor Fälligkeit, neue Kreditgeber anzufragen. Stellen Sie Ihr Dossier zusammen und reichen Sie es bei mehreren Instituten ein — oder nehmen Sie die Dienste eines unabhängigen Hypothekarmaklers wie RealAdvisor Finance in Anspruch.
Die erforderlichen Unterlagen umfassen:
- Lohnausweis und Kontoauszüge
- Aktuelle Schätzung des Immobilienwerts
- Aktueller Hypothekarvertrag
- Nebenkostenabrechnung (bei Stockwerkeigentum)
Schritt 2: Wahl Ihres neuen Kreditgebers (T-60)
Analysieren Sie die erhaltenen Angebote und wählen Sie den für Ihre Situation am besten geeigneten Kreditgeber. Konzentrieren Sie sich nicht ausschliesslich auf den Zinssatz: Berücksichtigen Sie auch die vertragliche Flexibilität, die damit verbundenen Dienstleistungen und den Ruf des Instituts.
Schritt 3: Mitteilung an Ihre aktuelle Bank (T-60 bis T-30)
Informieren Sie Ihre aktuelle Bank über Ihre Entscheidung, nicht zu verlängern. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 30 bis 60 Tagen erforderlich — prüfen Sie die Bedingungen Ihres aktuellen Vertrags. Diese Mitteilung kann manchmal ein Gegenangebot Ihrer aktuellen Bank auslösen.
Schritt 4: Formalitäten beim Grundbuchamt (T-30 bis T-15)
Der neue Kreditgeber und Ihre aktuelle Bank koordinieren die Übertragung des Schuldbriefs beim Grundbuchamt. Dieser Schritt wird von den Finanzinstituten verwaltet — Sie müssen sich nicht direkt darum kümmern.
Die Übertragung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Löschung der alten Hypothek und Errichtung einer neuen (länger)
- Abtretung des bestehenden Schuldbriefs (schneller)
Schritt 5: Unterzeichnung des neuen Vertrags
Sobald alle Formalitäten abgeschlossen sind, unterzeichnen Sie Ihren neuen Hypothekarvertrag. Bei RealAdvisor Finance erfolgt diese Unterzeichnung elektronisch. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln gut verstehen, insbesondere jene betreffend die Amortisation.




