5 %
Kalkulatorischer Zins
Kreditgeber rechnen nicht mit dem Marktzins, sondern mit einem kalkulatorischen Zins von 5 %. Ihr Dossier muss auch bei deutlich höheren Zinsen tragbar bleiben.
Rechner
Geben Sie Einkommen, Liquidität und den Kanton der Immobilie ein, um Ihren maximalen Kaufpreis nach Schweizer Regeln zu schätzen.
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Notar- und Schuldbriefgebühren unterscheiden sich stark je nach Kanton.
Annahmen: Hauptwohnsitz, ohne Pensionskasse und Säule 3a, bis Sie die Berechnung verfeinern.
Geben Sie Jahreseinkommen und Liquidität ein. Danach erscheint der maximale Kaufpreis, vor dem detaillierten Plan.
5 %
Kreditgeber rechnen nicht mit dem Marktzins, sondern mit einem kalkulatorischen Zins von 5 %. Ihr Dossier muss auch bei deutlich höheren Zinsen tragbar bleiben.
33 %
Kalkulatorische Zinsen, Unterhalt von 1 % des Objektwerts und Amortisation dürfen rund einen Drittel Ihres Jahreseinkommens nicht übersteigen. Jedes Institut rechnet nach eigener Methode und mit eigener Toleranz um diese Schwelle.
20 %
Davon mindestens 10 % harte Eigenmittel, also ohne 2. Säule. Die Kaufnebenkosten kommen hinzu und sind nicht finanzierbar.
Unabhängige Hypothekenberatung
Wählen Sie eine Fachperson nach Kanton, Sprache und Projekt. Sie kann die Struktur bestätigen, das Dossier vorbereiten und Finanzierungslösungen vergleichen.
Beratung wählenEntdecken Sie die verfügbaren Profile im Verzeichnis.
Was das Ergebnis verschiebt
Die angezeigte Zahl ist keine Schweizer Pauschale. Sie ändert sich mit den kantonalen Kaufnebenkosten, der Nutzungsart und dem Einsatz von 2. und 3. Säule.
Die Kaufnebenkosten reichen von rund 1,5 % des Preises in Zug oder Zürich bis nahezu 5 % in Genf, im Waadtland oder in Neuenburg. Bei einem Kauf für eine Million übersteigt der Unterschied 35 000 Franken.
Diese Kosten sind nicht über die Hypothek finanzierbar: Sie werden aus Ihrer Liquidität bezahlt, wie die Eigenmittel. Ein Rechner mit einer Schweizer Einheitspauschale liegt daher zwangsläufig daneben.
In Genf senkt der Casatax-Rabatt die Handänderungssteuer für einen Erstwohnsitz unterhalb der gesetzlichen Obergrenze deutlich. Der Rechner wendet ihn automatisch an.
Beim Erstwohnsitz können Sie 2. und 3. Säule einsetzen, per Vorbezug oder Verpfändung, und die Amortisation des 2. Rangs verteilt sich meist auf fünfzehn Jahre.
Beim Zweitwohnsitz ist die Vorsorge nicht einsetzbar, die geforderten Eigenmittel sind höher und die Amortisation kürzer. Bei identischer Finanzlage kann die Kaufkraft um über einen Drittel tiefer liegen.
Ein Vorbezug erhöht die Eigenmittel und senkt die Hypothek und damit die Belastung. Eine Verpfändung lässt das Guthaben investiert und erlaubt bis zu 90 % Finanzierung, die Belastung bleibt aber auf einer höheren Hypothek berechnet.
Beide Wege haben unterschiedliche Steuerfolgen und unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Pensionierung. Genau hier macht ein Berater den Unterschied.
Ab einem Zielpreis sehen Sie Eigenmittel, Hypothek und das geschätzte Monatsbudget.
Ihren Finanzierungsplan erstellenSehen Sie Marktdurchschnitte und publizierte Zinsen der erfassten Institute.
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