Wie viel können Sie aufnehmen, und vor allem: zu welchem Preis können Sie kaufen? Dieser Rechner wendet die Vergaberegeln an, die unsere Berater tatsächlich verwenden, inklusive der Kaufnebenkosten Ihres Kantons. Das hier berechnete Ergebnis ist dasjenige, das in Ihr Dossier übernommen wird.
Der maximal finanzierbare Kaufpreis nach den in der Schweiz angewandten Vergaberegeln.
Leasing, Unterhalt, laufende Kredite
Notariats- und Schuldbriefkosten unterscheiden sich stark je nach Kanton.
Die Vergaberegeln unterscheiden sich: Eigenmittel, Amortisation, Einsatz der Vorsorge.
Maximaler Kaufpreis
CHF 881’762
Was Ihre Tragbarkeit begrenzt : Ihr Einkommen gegenüber den theoretischen Lasten
Eine Frage zu Ihrem Ergebnis?
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Richtwert, berechnet mit 5 % kalkulatorischem Zins, 1 % Unterhaltskosten und Amortisation des 2. Rangs. Keine Finanzierungszusage: die endgültigen Konditionen hängen von der vollständigen Dossierprüfung ab.
5 %
Kalkulatorischer Zins
Kreditgeber rechnen nicht mit dem Marktzins, sondern mit einem kalkulatorischen Zins von 5 %. Ihr Dossier muss auch bei deutlich höheren Zinsen tragbar bleiben.
33 %
Maximale Belastung
Kalkulatorische Zinsen, Unterhalt von 1 % des Objektwerts und Amortisation dürfen rund einen Drittel Ihres Jahreseinkommens nicht übersteigen. Jedes Institut rechnet nach eigener Methode und mit eigener Toleranz um diese Schwelle.
20 %
Mindest-Eigenmittel
Davon mindestens 10 % harte Eigenmittel, also ohne 2. Säule. Die Kaufnebenkosten kommen hinzu und sind nicht finanzierbar.
Die Kaufnebenkosten reichen von rund 1,5 % des Preises in Zug oder Zürich bis nahezu 5 % in Genf, im Waadtland oder in Neuenburg. Bei einem Kauf für eine Million übersteigt der Unterschied 35 000 Franken.
Diese Kosten sind nicht über die Hypothek finanzierbar: Sie werden aus Ihrer Liquidität bezahlt, wie die Eigenmittel. Ein Rechner mit einer Schweizer Einheitspauschale liegt daher zwangsläufig daneben.
In Genf senkt der Casatax-Rabatt die Handänderungssteuer für einen Erstwohnsitz unterhalb der gesetzlichen Obergrenze deutlich. Der Rechner wendet ihn automatisch an.
Beim Erstwohnsitz können Sie 2. und 3. Säule einsetzen, per Vorbezug oder Verpfändung, und die Amortisation des 2. Rangs verteilt sich meist auf fünfzehn Jahre.
Beim Zweitwohnsitz ist die Vorsorge nicht einsetzbar, die geforderten Eigenmittel sind höher und die Amortisation kürzer. Bei identischer Finanzlage kann die Kaufkraft um über einen Drittel tiefer liegen.
Ein Vorbezug erhöht die Eigenmittel und senkt die Hypothek und damit die Belastung. Eine Verpfändung lässt das Guthaben investiert und erlaubt bis zu 90 % Finanzierung, die Belastung bleibt aber auf einer höheren Hypothek berechnet.
Beide Wege haben unterschiedliche Steuerfolgen und unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Pensionierung. Genau hier macht ein Berater den Unterschied.
Die Tragbarkeit zu kennen genügt nicht. Bei einem begehrten Objekt erhält den Zuschlag, wessen Finanzierung bereits bestätigt ist. Wer sein Dossier vorbereitet, kann am Tag X schnell entscheiden.