Die Wohneigentumsförderung (WEF)
Das Schweizer Gesetz erlaubt es Versicherten, ihre Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule / BVG) für den Kauf ihres Hauptwohnsitzes zu beziehen. Dieser Mechanismus, Wohneigentumsförderung (WEF) genannt, wird in der Schweiz breit genutzt, um einen Teil der Eigenmittel zu finanzieren.
Diese Möglichkeit ist Teil einer öffentlichen Politik zur Förderung des Wohneigentums. Gemäss dem Bundesamt für Statistik haben über 30% der Schweizer Eigentümer ihre Vorsorgeguthaben zur Finanzierung ihres Immobilienkaufs verwendet.
Die Voraussetzungen für den BVG-Bezug
Für den Kauf
- Die Liegenschaft muss für Ihren eigenen und dauernden Gebrauch bestimmt sein (Hauptwohnsitz)
- Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer sein
- Der Mindestbezugsbetrag beträgt CHF 20'000
- Bezug alle 5 Jahre möglich
- Die Liegenschaft kann sich in der Schweiz oder in der EU/EFTA befinden, wenn Sie dort arbeiten
Für Renovationsarbeiten
Die WEF ermöglicht auch die Finanzierung von Verbesserungsarbeiten, welche den Wert der Liegenschaft erhöhen oder deren Energieeffizienz verbessern. Diese energetischen Renovationsarbeiten können sogar von zusätzlichen Förderungen profitieren.
Altersgrenze
- Bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter ist der Bezug ohne Einschränkung möglich
- In den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung kann nur der Betrag bezogen werden, der die Austrittsleistung im Alter von 50 Jahren übersteigt
- Diese Regel dient dem Schutz der minimalen Altersleistungen
Vorbezug oder Verpfändung?
Sie haben zwei Optionen, um Ihre 2. Säule für Immobilien zu nutzen:
Der Kapitalbezug
Sie beziehen die Mittel direkt. Vorteile: stärkt Ihre Eigenmittel, reduziert Ihre Hypothek und damit Ihre Zinsbelastung. Nachteile: reduziert Ihre zukünftigen Altersleistungen, unterliegt einer separaten Besteuerung.
Die Verpfändung
Sie verwenden Ihr BVG-Guthaben als zusätzliche Sicherheit, ohne es zu beziehen. Vorteile: erhält Ihre Altersleistungen, keine sofortige Besteuerung, erhält das Wachstum Ihrer Guthaben. Nachteile: verbessert Ihre Eigenmittel nicht direkt, die Hypothekarzinsen bleiben hoch.
Die Verpfändung ist besonders interessant, wenn Sie bereits über die erforderlichen 20% Eigenmittel verfügen, die Bank aber zusätzliche Sicherheiten verlangt, um die Tragbarkeit gemäss kalkulatorischem Zinssatz zu erfüllen.
Die Besteuerung des BVG-Bezugs
Der Bezug der 2. Säule unterliegt einer separaten Steuer, die zu einem reduzierten Satz berechnet wird. Diese Steuer variiert je nach Kanton und bezogenem Betrag. Sie muss in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden.
Die Steuersätze liegen in der Regel zwischen 5% und 12%, abhängig von Ihrem Wohnkanton und dem bezogenen Betrag. Beispielsweise könnte ein Bezug von CHF 100'000 eine Steuer von CHF 5'000 bis CHF 12'000 generieren.
Wichtig: Diese Steuer ist definitiv geschuldet und kann nicht zurückgefordert werden, selbst bei späterer Rückzahlung.




