Zurück zu den Artikeln
Retrait du 2e pilier pour achat immobilier en Suisse, documents de prévoyance professionnelle et contrat immobilier
Retraite & immobilier

2. Säule: Vorbezug für Wohneigentum – Regeln (CH)

·
4 Min. Lesezeit
TeilenWhatsAppEmailLinkedIn
Comment utiliser son 2e pilier (LPP) pour acheter un logement en Suisse ? Conditions, retrait vs mise en gage, imposition et impact sur la retraite.

Die Wohneigentumsförderung (WEF)

Das Schweizer Gesetz erlaubt es Versicherten, ihre Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule / BVG) für den Kauf ihres Hauptwohnsitzes zu beziehen. Dieser Mechanismus, Wohneigentumsförderung (WEF) genannt, wird in der Schweiz breit genutzt, um einen Teil der Eigenmittel zu finanzieren.

Diese Möglichkeit ist Teil einer öffentlichen Politik zur Förderung des Wohneigentums. Gemäss dem Bundesamt für Statistik haben über 30% der Schweizer Eigentümer ihre Vorsorgeguthaben zur Finanzierung ihres Immobilienkaufs verwendet.

Die Voraussetzungen für den BVG-Bezug

Für den Kauf

  • Die Liegenschaft muss für Ihren eigenen und dauernden Gebrauch bestimmt sein (Hauptwohnsitz)
  • Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer sein
  • Der Mindestbezugsbetrag beträgt CHF 20'000
  • Bezug alle 5 Jahre möglich
  • Die Liegenschaft kann sich in der Schweiz oder in der EU/EFTA befinden, wenn Sie dort arbeiten

Für Renovationsarbeiten

Die WEF ermöglicht auch die Finanzierung von Verbesserungsarbeiten, welche den Wert der Liegenschaft erhöhen oder deren Energieeffizienz verbessern. Diese energetischen Renovationsarbeiten können sogar von zusätzlichen Förderungen profitieren.

Altersgrenze

  • Bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter ist der Bezug ohne Einschränkung möglich
  • In den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung kann nur der Betrag bezogen werden, der die Austrittsleistung im Alter von 50 Jahren übersteigt
  • Diese Regel dient dem Schutz der minimalen Altersleistungen

Vorbezug oder Verpfändung?

Sie haben zwei Optionen, um Ihre 2. Säule für Immobilien zu nutzen:

Der Kapitalbezug

Sie beziehen die Mittel direkt. Vorteile: stärkt Ihre Eigenmittel, reduziert Ihre Hypothek und damit Ihre Zinsbelastung. Nachteile: reduziert Ihre zukünftigen Altersleistungen, unterliegt einer separaten Besteuerung.

Die Verpfändung

Sie verwenden Ihr BVG-Guthaben als zusätzliche Sicherheit, ohne es zu beziehen. Vorteile: erhält Ihre Altersleistungen, keine sofortige Besteuerung, erhält das Wachstum Ihrer Guthaben. Nachteile: verbessert Ihre Eigenmittel nicht direkt, die Hypothekarzinsen bleiben hoch.

Die Verpfändung ist besonders interessant, wenn Sie bereits über die erforderlichen 20% Eigenmittel verfügen, die Bank aber zusätzliche Sicherheiten verlangt, um die Tragbarkeit gemäss kalkulatorischem Zinssatz zu erfüllen.

Die Besteuerung des BVG-Bezugs

Der Bezug der 2. Säule unterliegt einer separaten Steuer, die zu einem reduzierten Satz berechnet wird. Diese Steuer variiert je nach Kanton und bezogenem Betrag. Sie muss in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden.

Die Steuersätze liegen in der Regel zwischen 5% und 12%, abhängig von Ihrem Wohnkanton und dem bezogenen Betrag. Beispielsweise könnte ein Bezug von CHF 100'000 eine Steuer von CHF 5'000 bis CHF 12'000 generieren.

Wichtig: Diese Steuer ist definitiv geschuldet und kann nicht zurückgefordert werden, selbst bei späterer Rückzahlung.

Angebot anfordern
Schweizer Unternehmen Unverbindlich Daten geschützt

Auswirkungen auf die Vorsorge und die Leistungen

Folgen für die Pensionierung

Jeder bezogene Franken reduziert Ihre zukünftigen Leistungen. Ein Bezug von CHF 100'000 im Alter von 40 Jahren kann Ihre Altersrente um etwa CHF 400 bis CHF 500 pro Monat verringern, abhängig vom Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse.

Schutz bei Invalidität und Tod

Der WEF-Bezug reduziert auch Ihre Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen. Es ist daher entscheidend, Ihre ergänzenden Versicherungen entsprechend anzupassen.

Freiwillige Rückzahlung

Wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert, können Sie Ihre 2. Säule freiwillig zurückzahlen. Diese Rückzahlung ist steuerlich abzugsfähig — ein nicht zu vernachlässigender Vorteil.

Die Rückzahlung ist möglich:

  • Bis 3 Jahre vor der Pensionierung
  • Bei Verkauf der Liegenschaft (obligatorische Rückzahlung, falls kein Kauf einer neuen Wohnung erfolgt)
  • Gestaffelt über mehrere Jahre zur Optimierung des Steuerabzugs

Koordination mit der Säule 3a

Die WEF kann mit der Verwendung der Säule 3a für den Immobilienkauf kombiniert werden. Diese Strategie ermöglicht es, die Eigenmittel zu maximieren und gleichzeitig die gesamte steuerliche Situation zu optimieren.

Unsere Empfehlung

Die Verwendung der 2. Säule für Immobilien hat wichtige Auswirkungen auf Ihre zukünftige Altersvorsorge. Diese Entscheidung verdient eine umfassende Analyse Ihrer gesamten Vorsorgessituation.

Bei RealAdvisor Finance empfehlen wir:

  1. Die Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Leistungen präzise zu berechnen
  2. Die Kosten des Bezugs mit den Zinseinsparungen zu vergleichen
  3. Ihren zukünftigen Liquiditätsbedarf zu bewerten
  4. Eine progressive Rückzahlung falls möglich zu planen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine 2. Säule für den Kauf einer Zweitwohnung verwenden?

Nein, die WEF ist ausschliesslich für den Kauf oder die Renovation Ihres Hauptwohnsitzes vorgesehen. Für eine Zweitwohnung müssen Sie die Eigenmittel auf andere Weise aufbringen.

Was passiert, wenn ich meine Wohnung nach der Verwendung meiner 2. Säule verkaufe?

Bei einem Verkauf müssen Sie den bezogenen Betrag an Ihre Pensionskasse zurückzahlen, ausser Sie erwerben innerhalb von zwei Jahren eine neue Wohnung. Diese Rückzahlung stellt Ihre Altersrechte wieder her.

Kann ich meine 2. Säule beziehen, wenn ich bereits Eigentümer bin?

Ja, Sie können Ihre 2. Säule zur Finanzierung von Renovations- oder Verbesserungsarbeiten an Ihrer aktuellen Wohnung beziehen, sofern Sie den Mindestbetrag von CHF 20'000 einhalten und das Intervall von 5 Jahren zwischen den Bezügen respektieren.

Angebot anfordern
Schweizer Unternehmen Unverbindlich Daten geschützt
TeilenWhatsAppEmailLinkedIn