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Finanzierung einer Zweitwohnung in der Schweiz mit strengeren Hypothekenbedingungen und höherem Eigenkapitalanteil
Refinanzierung

Hypothek für Zweitwohnung in der Schweiz: Regeln und Finanzierung

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5 Min. Lesezeit
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Tout savoir sur le financement d'une résidence secondaire en Suisse : apport requis, taux, loi Lex Weber, fiscalité. Guide complet pour les acheteurs.

Einleitung

Der Erwerb einer Zweitwohnung in der Schweiz ist für viele ein Traum – sei es als Feriendomizil in den Bergen, als Rückzugsort am See oder als Investition. Die Finanzierung einer solchen Immobilie unterscheidet sich jedoch in mehreren Punkten von jener einer Erstwohnung. Banken und Kreditgeber wenden bei Hypotheken für Zweitwohnungen strengere Kriterien an, da sie ein höheres Risiko darstellen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Hypotheken für Zweitwohnungen in der Schweiz: von den Finanzierungsbedingungen über die erforderlichen Eigenmittel bis hin zu den steuerlichen Aspekten.

Was gilt als Zweitwohnung?

Eine Zweitwohnung ist eine Immobilie, die nicht als Hauptwohnsitz dient. In der Schweiz kann dies beispielsweise ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine gelegentlich genutzte Wohnung an einem anderen Ort sein. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo Sie den Grossteil des Jahres verbringen und wo Sie steuerlich angemeldet sind.

Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung ist wichtig, da sie direkte Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen und steuerlichen Konsequenzen hat.

Finanzierungsbedingungen für Zweitwohnungen

Höherer Eigenkapitalbedarf

Während bei einer selbstgenutzten Erstwohnung in der Regel 20% Eigenmittel erforderlich sind, verlangen Banken bei Zweitwohnungen oft einen höheren Anteil. Üblicherweise liegt dieser bei mindestens 25% bis 40% des Kaufpreises. Dies dient zur Absicherung des erhöhten Risikos für den Kreditgeber.

Wichtig: Bei Zweitwohnungen muss das gesamte Eigenkapital aus echten Eigenmitteln stammen – ein vorzeitiger Bezug aus der zweiten Säule (BVG/LPP) ist in der Regel nicht zulässig.

Strengere Tragbarkeitsprüfung

Die Tragbarkeit beschreibt die Fähigkeit, die laufenden Kosten der Immobilie zu tragen. Bei Zweitwohnungen wenden Banken strengere Massstäbe an:

  • Die kalkulatorischen Kosten (Hypothekenzins, Amortisation, Unterhaltskosten) sollten in der Regel nicht mehr als 33% des Bruttoeinkommens betragen
  • Banken rechnen mit einem höheren Stresszinssatz von mindestens 5% (statt 4,5% bei Erstwohnungen)
  • Zusätzliche Belastungen durch die Erstwohnung werden vollständig berücksichtigt
  • Mieteinnahmen, falls vorhanden, werden nur teilweise angerechnet

Amortisationsanforderungen

Die Amortisation – also die Rückzahlung der Hypothek – muss bei Zweitwohnungen oft schneller erfolgen:

  • Die zweite Hypothek (der Teil über 65% der Hypothek) muss innerhalb von 10 bis 15 Jahren zurückgezahlt werden
  • Manche Banken verlangen eine Amortisation bis auf 60% oder sogar 50% des Verkehrswerts
  • Die Amortisation muss in der Regel bis zum Pensionsalter abgeschlossen sein

Höhere Zinssätze

Die Hypothekarzinssätze für Zweitwohnungen liegen typischerweise 0,2 bis 0,5% über denjenigen für Erstwohnungen. Dies reflektiert das erhöhte Risiko aus Sicht der Kreditgeber.

Steuerliche Aspekte

Eigenmietwert

Auch bei einer Zweitwohnung müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dies ist ein fiktives Einkommen, das den Mietwert entspricht, den Sie zahlen müssten, wenn Sie die Immobilie mieten würden. Der Eigenmietwert liegt typischerweise bei 60% bis 70% des Marktwerts der Miete.

Ein wichtiger Unterschied: Bei Zweitwohnungen wird der Eigenmietwert im Kanton deklariert, in dem sich die Liegenschaft befindet – nicht in Ihrem Wohnsitzkanton.

Abzugsfähige Kosten

Die gute Nachricht: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten bleiben auch bei Zweitwohnungen abzugsfähig. Sie können diese Ausgaben gegen den Eigenmietwert aufrechnen, was die tatsächliche Steuerlast oft erheblich reduziert.

Die abzugsfähigen Kosten umfassen:

  • Hypothekarzinsen (erste und zweite Hypothek)
  • Unterhalts- und Reparaturkosten
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungsgebühren

Kantonale Unterschiede

Die steuerlichen Regelungen variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung über spezifische Regelungen, insbesondere bezüglich Eigenmietwertberechnung und möglicher Pauschalen.

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Das Lex-Weber-Gesetz und seine Auswirkungen

Das Lex-Weber-Gesetz (2012) beschränkt den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, in denen diese mehr als 20% des Immobilienbestands ausmachen. Es hatte erhebliche Auswirkungen auf den Zweitwohnungsmarkt in touristischen Regionen.

Für den Käufer bedeutet dies in diesen Gemeinden:

  • Neubauten sind stark beschränkt oder verboten
  • Der Sekundärmarkt ist eingeschränkter
  • Die Preise tendieren dazu, stabil zu bleiben
  • Die Nachfrage konzentriert sich auf bestehende Objekte

Die Zweitwohnung: ein Spezialfall

Die Finanzierung einer Zweitwohnung in der Schweiz unterliegt deutlich strengeren Regeln als bei einem Erstwohnsitz. Die Banken wenden konservativere Bedingungen an, und die Zinssätze sind in der Regel höher. Dies ist jedoch kein unüberwindliches Hindernis – mit solider Finanzplanung und realistischen Erwartungen ist die Finanzierung durchaus möglich.

Für eine erfolgreiche Hypothekenaufnahme sollten Sie berücksichtigen:

  • Ausreichend hohe echte Eigenmittel mobilisieren
  • Die strengeren Tragbarkeitsprüfungen realistisch einkalkulieren
  • Die steuerlichen Folgen (Eigenmietwert) in Ihre Budgetplanung einbeziehen
  • Die kantonalen Besonderheiten (Lex Weber, steuerliche Regelungen) berücksichtigen

Wie RealAdvisor Finance Sie unterstützt

Die Finanzierung einer Zweitwohnung erfordert spezifisches Fachwissen und Verständnis für die besonderen Anforderungen der Banken. Bei RealAdvisor Finance begleiten wir regelmässig Immobilienkäufer bei solchen Projekten und haben Zugang zu spezialisierten Kreditgebern in diesem Segment. Gerne helfen wir Ihnen, die für Ihre Situation beste Hypothekenlösung zu finden.

Weitere hilfreiche Ressourcen:

Questions fréquentes

Warum verlangen Banken mehr Eigenkapital für Zweitwohnungen?

Banken sehen Zweitwohnungen als höheres Risiko an, da sie typischerweise weniger regelmässig genutzt werden, schwerer zu vermieten sind und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schneller an Wert verlieren können. Das höhere Eigenkapital (25-40% statt 20%) dient als Puffer für die Bank.

Kann ich Mieteinnahmen aus meiner Zweitwohnung bei der Tragbarkeitsberechnung anrechnen?

Ja, aber nur teilweise. Banken berücksichtigen Mieteinnahmen bei der Tragbarkeitsberechnung, rechnen aber konservativ und berücksichtigen potenzielle Leerstände oder Mietausfälle. Normalerweise werden nur 70-80% der erwarteten Mieteinnahmen angerechnet.

Muss ich den Eigenmietwert auch bei einer vermieteten Zweitwohnung zahlen?

Nein. Wenn Sie die Zweitwohnung vollständig an dritte Personen vermieten, können Sie unter Umständen von der Eigenmietwertbesteuerung befreit sein. Dies variiert je nach Kanton und erfordert die vollständige Vermietung. Beraten Sie sich mit Ihrer Steuerverwaltung oder einem Steuerberater.

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