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Suppression valeur locative Suisse, propriétaire analysant les impacts fiscaux et stratégie hypothécaire
Fiscalité & valeur locative

Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz: Was sich ändern wird

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4 Min. Lesezeit
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La valeur locative va être supprimée en Suisse. Quelles sont les conséquences pour les propriétaires ? Qui gagne, qui perd, et comment adapter sa stratégie hypothécaire ?

Das Ende eines jahrzehntealten Systems

Der Eigenmietwert ist einer der aussergewöhnlichsten — und umstrittensten — Aspekte des Schweizer Steuersystems. Seine Abschaffung, die im Dezember 2024 von beiden Parlamentskammern bestätigt wurde, stellt eine bedeutende Veränderung für Hunderttausende Schweizer Eigentümer dar.

Erinnerung: Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das der Staat den Eigentümern ihrer Hauptwohnung zurechnet. Theoretisch würden Sie diesen Mietbetrag erhalten, wenn Sie Ihre Liegenschaft vermieten würden. Da Sie diese selbst bewohnen, geht der Staat davon aus, dass Sie ein entsprechendes Naturaleinkommen beziehen — und besteuert dieses entsprechend.

Im Gegenzug können Sie die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dieses weltweit einzigartige System besteht seit über 80 Jahren in der Schweiz und betrifft etwa 1,4 Millionen Eigentümerhaushalte.

Was sich mit der Abschaffung ändert

Der Eigenmietwert entfällt

Kein fiktives Einkommen mehr zu deklarieren. Für Eigentümer in Kantonen mit hohem Eigenmietwert (insbesondere Waadt, Genf, Zürich) ist dies eine willkommene steuerliche Entlastung. Diese Abschaffung stellt eine erhebliche administrative Vereinfachung dar.

Die Abzüge entfallen ebenfalls (teilweise)

Das ist die Kehrseite der Medaille. Die Abschaffung des Eigenmietwerts geht mit der Abschaffung der damit verbundenen Abzüge einher:

  • Die Hypothekarzinsen werden für den Hauptwohnsitz nicht mehr abzugsfähig sein
  • Die laufenden Unterhaltskosten werden nicht mehr abzugsfähig sein
  • Nur die Kosten für Energiesparmassnahmen und Denkmalpflege sollen gemäss den aktuellen Projekten weiterhin abzugsfähig bleiben

Zweitwohnungen verbleiben im System

Die Abschaffung betrifft nur den Hauptwohnsitz. Zweitwohnungen unterliegen weiterhin dem Eigenmietwert mit den entsprechenden Abzügen. Diese Unterscheidung schafft eine besondere Situation für Eigentümer von Zweitwohnungen.

Die Gewinner und Verlierer

Potenzielle Gewinner

  • Eigentümer ohne Hypothek oder mit einer kleinen Resthypothekar
  • Eigentümer in Kantonen mit hohem Eigenmietwert
  • Eigentümer mit geringen Unterhaltskosten
  • Ältere Eigentümer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben
  • Junge Eigentümer mit kleiner Wohnung und moderater Hypothek

Potenzielle Verlierer

  • Eigentümer mit hoher Hypothek (verlieren einen erheblichen Abzug)
  • Eigentümer, die regelmässig grössere Arbeiten durchführen
  • Eigentümer in Kantonen mit niedrigem Eigenmietwert
  • Eigentümer von Liegenschaften mit hohem Wert und erheblichen Hypothekarzinsen

Auswirkungen auf die Hypothekarstrategie

Der Wegfall der Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen verändert die Amortisationsberechnung grundlegend. Diese bedeutende Änderung beeinflusst mehrere Aspekte:

Amortisationsstrategie

Der steuerliche Vorteil der indirekten Amortisation über die Säule 3a bleibt intakt, aber die Gesamtgleichung entwickelt sich weiter. Die Frage, ob eine hohe Hypothek beibehalten werden soll oder nicht, wird rein wirtschaftlich, ohne steuerlichen Vorteil.

Wahl des Zinstyps

Eigentümer müssen ihre Wahl zwischen festem und variablem Zinssatz überdenken, da der steuerliche Aspekt kein bestimmender Faktor mehr ist.

Zeitplanung für Arbeiten

Da die Steuerabzüge für Eigentümer begrenzt sind, erfordert die Planung von Renovationsarbeiten einen neuen Ansatz.

Unser Rat: Wenn Sie nahe am Ablauf sind, analysieren Sie Ihre Situation mit einem Berater, bevor Sie Ihre Erneuerungsstrategie festlegen. RealAdvisor Finance kann Sie bei diesem Übergang begleiten, um Ihre neue Hypothekarstrategie zu optimieren.

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Zeitplan und Übergang

Die Abschaffung des Eigenmietwerts erfolgt nicht sofort. Der voraussichtliche Zeitplan:

  • 2025-2026: Fertigstellung der Gesetzestexte und Vorbereitung der Verwaltung
  • 2027-2028: Schrittweise Umsetzung, Kanton für Kanton
  • Übergangszeit: Begleitmassnahmen zur Vermeidung von Schwelleneffekten

Während dieser Zeit haben Eigentümer Zeit, ihre Steuer- und Hypothekarstrategie anzupassen.

Praktische Empfehlungen

Bewerten Sie Ihre persönliche Situation

Berechnen Sie die Auswirkungen dieser Reform auf Ihre Steuersituation, indem Sie vergleichen:

  • Den aktuellen Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft
  • Die aktuellen Abzüge (Zinsen + Unterhalt)
  • Ihren Grenzsteuersatz

Veränderungen antizipieren

  • Überprüfen Sie Ihre Amortisationsstrategie
  • Erwägen Sie eine vorzeitige Rückzahlung, wenn Sie über Liquidität verfügen
  • Planen Sie grössere Arbeiten vor dem Inkrafttreten

Bleiben Sie informiert

Die genauen Anwendungsmodalitäten können sich noch entwickeln. Verfolgen Sie die kantonalen und föderalen Entwicklungen, um Ihre Strategie entsprechend anzupassen.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft?

Die Abschaffung ist für 2027-2028 vorgesehen, mit schrittweiser Umsetzung. Die genauen Modalitäten hängen noch von den laufenden kantonalen und föderalen Entscheidungen ab, die derzeit finalisiert werden.

Kann ich meine Energierenovationskosten noch abziehen?

Ja, die Kosten für Energiesparmassnahmen bleiben auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts abzugsfähig. Dies ist einer der wenigen Abzüge, die bestehen bleiben, um den Energiewandel zu fördern.

Muss ich jetzt meine Hypothekarstrategie ändern?

Nicht unbedingt. Analysieren Sie zunächst Ihre persönliche Situation und warten Sie auf die genauen Anwendungsmodalitäten. Wenn Ihre Hypothek demnächst fällig wird, konsultieren Sie einen Berater, um die Auswirkungen dieser Reform auf Ihre Entscheidungen zu bewerten.

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